Treten Sie ein! Sie sind bei Ihrem professionellen Immobilienpartner in Oldenburg und "umzu"! Ob Verkauf, Vermietung, Verwaltung oder Wertermittlung von Häusern, Wohnanlagen und Grundstücken; Sie sind bei uns richtig!


 

Immobilienverwaltung

Immobilien sind eine Sache des Vertrauens.

Seriös. Kompetent. Fair.

Professionelle Immobilienverwalter kennen die Probleme ihres Berufsstandes: Dem seriösen und fachlich qualifizierten Angebot der meisten Kolleginnen und Kollegen steht das negative Image einer kleinen Anzahl unseriöser und inkompetenter Mitbewerber entgegen.

Für den Kunden ist es schwierig, die Spreu vom Weizen zu trennen. Und häufig kommt die Erkenntnis erst dann, wenn es bereits zu ärgerlichen finanziellen Verlusten oder sogar gerichtlichen Auseinandersetzungen gekommen ist.

Zeichen des Vertrauens.

Als Mitglied im IVD (Immobilienverband Deutschland) und des BVI (Bundesfachverband der Immobilienverwalter e.V.) erfüllen wir alle Anforderungen, die eine individuelle, wirtschaftliche und sachgerechte Betreuung Ihers Eigentums benötigt. So ist z.B. der Nachweis einer Verwalterhaftpflichtversicherung eine der Voraussetzungen für die Aufnahme in den IVD. Reglmäßig nehmen wir an Fortbildungen und Seminaren zu relevanten Themen und Entwicklungen in der Verwaltungsbranche teil.  

Für die Sicherheit unserer Kunden.

GES Electronic Banking ist in der Immobilienbranche mittlerweile zum Gütesiegel für absolute Sicherheit avanciert. Unser modernes Buchhaltungsystem GES 3 der Aareal-Bank AG garantiert nicht nur eine dezidierte Abrechnung für Mieter und Eigentümer, sondern ermöglicht auch jederzeit einen aktuellen Onlinezugriff auf die einzelnen Konten. Mit GES Electronic Banking werden die Betriebskostenabrechnungen erleichtert und sämtliche Geldbewegungen automatisiert. Die Entlastung von arbeitsintensiven Routinen erlaubt es, sich voll und ganz auf die technische Objektbetreuung zu konzentrieren.  

Verantwortung verpflichtet.

Wir stehen den Anforderungen eines sich ständig verändernden Marktes mit innovativen Ideen und einem starken Team gegenüber. Persönlichkeit ist unsere Stärke, denn mit über 40 Jahren Erfahrung in Vermietung, Verwaltung und Verkauf wissen wir, worauf es ankommt.

 

Pressemitteilung – IVD Service – 24.10.2011

Was zeichnet einen guten Verwalter aus?

IVD rät, bei der Auswahl auf Ausbildung und Versicherungsschutz zu achten

Wohnungs- und Hauseigentümer kommen nur selten in die Situation, einen neuen Verwalter suchen zu müssen. Daher fehlt es ihnen auch an Praxis. „Solange die Immobilie in einem zufriedenstellenden Zustand ist, Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten fristgerecht und sorgfältig ausgeführt werden, die Abrechnung pünktlich und fehlerfrei erfolgt, bleibt in der Regel alles beim Alten“, sagt Ulrich Löhlein, Leiter Servicecenter Immobilienverwaltung im IVD. Gebe es jedoch Anlass zu andauernder Unzufriedenheit, werde die Verwaltersuche für viele Eigentümer zum Hindernislauf.

Nicht nur auf Empfehlungen verlassen

Viele Eigentümer gehen dabei den einfachsten Weg und wählen ihren neuen Verwalter aufgrund von Empfehlungen aus dem Freundes- und Bekanntenkreis. „Das ist nicht grundsätzlich falsch“, sagt Löhlein. „Ein Verwalter, der gute Referenzen aus dem näheren Umfeld mitbringt, sollte sicherlich in die engere Wahl gezogen werden.“ Es sei aber problematisch, wenn man sich allein auf Empfehlungen verlasse. Für die Auswahl sollten auch weitere Kriterien herangezogen werden. Denn Immobilienverwalter betreuen einen erheblichen Anteil des Vermögens ihrer Kunden. Zudem binden sich die Eigentümer oft lange an den Dienstleister und die Hürden für die Kündigung eines Verwaltungsvertrages sind hoch. „Eine einseitige Kündigung ist oft nur möglich, wenn das Vertrauensverhältnis zwischen Eigentümer und dem Verwalter so stark gestört ist, dass eine weitere Zusammenarbeit unzumutbar ist – beispielsweise, weil er keine Abrechnung erstellt oder weil sich der Verwalter weigert, zur jährlichen Versammlung einzuladen“, berichtet der IVD-Experte. Die Klage, dass das Geld nicht anständig verwaltet wird oder der Verwalter sich nicht genügend um das Gebäude kümmert, reiche dagegen in der Regel nicht aus.

Berufliche Grundqualifikation

Eine weitere Schwierigkeit bei der Auswahl des richtigen Verwalters besteht darin, dass es für den Beruf noch keine Zulassungsordnung gibt. „In Deutschland darf jeder Verwalter werden, der nicht vorbestraft ist und einen Gewerbeschein vorweisen kann“, sagt Löhlein. Bei derart niedrigen Hürden verwundere es nicht, dass es auch „schwarze Schafe“ gebe. Um sich vor fehlerhaften Leistungen und Vermögensverlusten zu schützen, müssten die Eigentümer verstärkt auf die Qualifikation und den Versicherungsschutz des Verwalters achten. Nach Auffassung des IVD sollte ein Hausverwalter über eine Grundqualifikation mit Bezug zur Immobilienwirtschaft verfügen. Die klassische Ausbildung ist dabei der Immobilienkaufmann, früher Kaufmann in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft. „Gute Leistungen werden aber auch durch akademische Quereinsteiger erreicht“, berichtet Löhlein. Eine kaufmännische Ausbildung ohne immobilienspezifische Spezialisierung sei aber nicht ausreichend. Mindestens ebenso wichtig wie eine solide Grundqualifikation sei die fortlaufende Fortbildung. „Fast quartalsweise gibt es neue Verordnungen und Gerichtsbeschlüsse, die in der Verwaltung unbedingt berücksichtigt werden müssen.“ Daher rät der IVD bei der Verwalterauswahl auch auf die andauernde Fortbildung von Verwaltern zu achten und nach Seminar- und Lehrgangsbesuchen in den letzten beiden Jahren zu fragen.

Referenzen

Da jedoch eine Qualifikation noch wenig über das tatsächliche Leistungsvermögen eines Verwalters aussagt, sollten vor Vertragsabschluss auch Referenzen von bereits betreuten Objekten verlangt werden. „Wer bereits mehrere Objekte aus der näheren Umgebung erfolgreich verwaltet, wird auch ein weiteres gut betreuen“, versichert Löhlein. Außerdem sollte ein Konzept für die weitere Instandhaltung der zur Verwaltung anstehenden Immobilie und gegebenenfalls auch für deren energetische Sanierung angefordert werden. Denn: „Ein Verwalter kann ein guter Ratgeber bei der Planung und Durchführung der Arbeiten sein.“

Versicherungsschutz

Weil die Verwalter für große Vermögenswerte verantwortlich sind, sollten sie zudem einen entsprechenden Versicherungsschutz nachweisen können. Denn selbst ausgewiesenen Profis unterlaufen Fehler, und dann ist guter Rat teuer. Der IVD empfiehlt, eine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung abzuschließen. Diese kommt im Schadensfall für die finanziellen Verluste der Eigentümer auf und sollte Schäden von mindestens 100.000 Euro zweifach im Jahr abdecken. Alle Verwalter im Immobilienverband IVD müssen eine solche Versicherung nachweisen. Vielfach unterschätzt wird die Bedeutung der Vertrauensschadensversicherung. „Eine solche Versicherung schützt nicht allein die Eigentümer vor den Folgen von Veruntreuungen, sondern entlastet beispielsweise auch Verwalter, WEG-Beiräte und Eigentümer“, erklärt Löhlein. Die Vertrauensschadenshaftpflichtversicherung sei somit eine wichtige Voraussetzung für den entspannten Umgang zwischen Auftraggeber und Dienstleister. Der IVD hat die Notwendigkeit einer solchen Versicherung schon frühzeitig erkannt. Der Verband hat daher für alle Mitglieder eine Vertrauensschadenshaftpflichtversicherung über 150.000 Euro seit Anfang 2009 verbindlich abgeschlossen, so dass Eigentümer, die einen IVD-Verwalter beauftragen, rundum geschützt sind.

Kontrollfunktion wahrnehmen

Wichtig für die spätere Zusammenarbeit ist auch, dass die Eigentümer ihre Kontrollfunktion ausüben. „Bei der Überprüfung von Rechnungen und Kontoauszügen begnügen sich viele Eigentümer mit Kopien“, berichtet Löhlein. „Wer wirklich sicher gehen will, dass alles seine Ordnung hat, sollte auf Originale bestehen, vor allem, wenn es um die Überprüfung der Kontoauszüge geht.“ Vielfach unterschätzt wird zudem der gegenseitige Beratungsbedarf, zum Beispiel beim Wirtschaftsplan für das kommende Jahr. In Wohnungseigentümergemeinschaften wird dieser in der Regel auf der jährlichen Eigentümerversammlung erstmals vorgestellt und dann häufig kontrovers diskutiert. Dabei könnte er mit den Beiräten auch schon im Vorfeld besprochen werden. Auch wenn ein Verwalter eine Sondervergütung für bestimmte Aufgaben verlangt, sollten sich die Eigentümer vorher erklären lassen, warum dies vereinbart werden soll. Das ist kein Grund für Misstrauen. Grundsätzlich werden Sondervergütungen bei der Abwicklung von Versicherungsfällen und bei der Durchführung von Baumaßnahmen vereinbart. Beiräte und Eigentümer müssen aber nicht jeden Schritt ihres Verwalters kontrollieren, insbesondere dann nicht, wenn er Mitglied eines Verbands ist. Die Mitglieder des IVD beispielsweise sind zur Einhaltung eines Verhaltenskodex und zu regelmäßiger Weiterbildung verpflichtet. Außerdem fungiert der Verband als Beschwerdeinstanz für die Kunden der Mitglieder. Derzeit ist der Rechtsanwalt Dr. Peter Breiholdt als neutraler Ombudsmann für Streitfälle tätig. Seine Aufgabe ist es, die Rechtslage im Rahmen eines Schlichtungsverfahrens zu prüfen und dann einen Schlichtungsvorschlag zu unterbreiten. Erst wenn der Ombudsmann keine Einigung herbeiführen kann, ist der Gang zum Gericht notwendig.

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