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Ein Verbot für Öl- und Gasheizungen kommt – aber in Raten

Im Kern bleibt es dabei: Der Einbau neuer Öl- und Gasheizungen ist ab Januar 2024 verboten. Die Ampel-Koalition hat sich auf einen Entwurf für ein reformiertes Gebäudeenergiegesetz (GEG) geeinigt. Es soll aber Ausnahmen, Übergangsfristen und eine umfassende Förderung geben.

Die Ampel-Koalition hat sich beim Gebäudeenergiegesetz (GEG) auf einen Kompromiss geeinigt und Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) hat sich durchgesetzt: Das Ende von Öl- und Gasheizungen in Deutschland kommt, es wird aber Übergangsregelungen und Ausnahmen geben. Mit dem Gesetzentwurf könnten alle drei Parteien leben, teilten die Ministerien Bau und Wirtschaft mit.

Demnach bleibt es im Kern dabei, dass ab dem 1.1.2024 jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss.

Der Referentenentwurf geht nun in die Länder- und Verbändeanhörung. Noch im April soll das Bundeskabinett den Gesetzentwurf beschließen. Im Anschluss müssen sich Bundestag und Bundesrat mit der Novelle befassen.

Heizungstausch: Was kommt auf Immobilieneigentümer zu?


Auf folgende Eckpunkte haben sich die Ampel-Parteien geeinigt:

Reparatur und Weiterbetrieb von Gas- und Ölheizungen


Funktionierende Öl- und Gasheizungen können auch nach dem 1.1.2024 weiterbetrieben und repariert werden, wenn sie ausfallen. Generell gilt aber: Wer nach dem Stichtag eine Heizung einbauen lässt, muss dafür sorgen, dass sie mindestens zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben wird. Das gilt für Neubauten und für ältere Häuser.

65-Prozent-Vorgabe: Drei-Jahres-Frist nach Havarie-Fall

Wenn eine alte Öl- oder Gasheizung nicht mehr zu reparieren ist, sollen Eigentümer nicht wochenlang im Kalten sitzen müssen, weil Wärmepumpen nicht kurzfristig lieferbar sind. Sie können dann erneut einen Öl- oder Gasbrenner einbauen. Allerdings muss die Heizung später ökologisch nachgerüstet werden, um die 65-Prozent-Vorgabe zu erfüllen. Dafür gibt es eine Frist von drei Jahren.

Technologieoffenheit: Es muss nicht alles Wärmepumpe sein

Möglich wäre zum Beispiel, die konventionelle Gasheizung mit einer Wärmepumpe zu ergänzen. Die beteiligten Ministerien – Wirtschaft, Bau, Finanzen – betonen, dass es Technologieoffenheit geben wird. Es ist auch möglich, Solarthermie zu nutzen oder ein Hybridsystem aus Wärmepumpe und Gasheizung einzubauen, bei der die Wärmepumpe die Grundversorgung deckt und die Gasheizung an kalten Tagen einspringt. Auch andere Varianten wie Stromdirektheizungen, das Nutzen von Biomasse oder der Anschluss an ein Wärmenetz sind denkbar.

Wasserstoff als Alternative – die Voraussetzungen

Auch sogenannte H2-Ready-Gasheizungen, die komplett auf Wasserstoff umrüstbar sind, dürfen nach dem Gesetzentwurf eingebaut werden. Voraussetzung: Es muss einen verbindlichen Investitions- und Transformationsplan für Wasserstoffnetze geben und die Heizungen müssen schon 2030 mit mindestens 50 Prozent Biomethan und spätestens ab 2036 mit mindestens 65 Prozent Wasserstoff betrieben werden.

Einbau einer neuen Gasheizung: Vor dem 1.1.2024 noch möglich

Wer beim Heizen rein mit Öl und Gas bleiben will, kann sich vor dem 1.1.2024 noch einen neuen Brenner einbauen lassen. Das wäre zulässig. Aber: Am 31.12.2044 ist mit dem Heizen ausschließlich mit Öl und Gas definitiv Schluss, denn ab 2045 will Deutschland klimaneutral sein.

Pflicht für Erneuerbare: Nicht für Eigentümer ab 80 Jahren

Für Eigentümer, die älter als 80 Jahre alt sind, entfällt die Pflicht zum Umstellen auf Erneuerbare Energien. Geht die bisherige Öl- oder Gasheizung kaputt, darf sie durch eine solche ersetzt werden.

Haus geerbt oder neu gekauft? Dann gilt eine Übergangsfrist von zwei Jahren

Wird das Haus vererbt oder verkauft, greift das neue Recht – allerdings auch mit einer Übergangsfrist von zwei Jahren. Härtefallregelungen gibt es zudem für einkommensschwache Haushalte.

Mehrfamilienhäusern mit Gasetagenheizungen

Bei Mehrfamilienhäusern mit Gasetagenheizungen und Einzelöfen sind umfassende Übergangsfristen vorgesehen. Fällt die erste Gasetagenheizung in einem solchen Gebäude aus, haben die Eigentümer drei Jahre Zeit, sich zu entscheiden, wie für das gesamte Gebäude auf Erneuerbare Heizungen umgestellt wird. Wenn sie sich für eine Zentralisierung der Heizung entschieden haben, haben sie weitere zehn Jahre Zeit, dies umzusetzen.

Heizungsverbot: Wie sieht es mit Förderung aus?

Wie die Förderung konkret aussehen und wie hoch sie sein wird, ist noch unklar. Finanzminister Christian Lindner (FDP) warnte am 2. April in der "Bild am Sonntag" vor zu hohen Erwartungen: "Wir arbeiten gerade an einem Förderprogramm, das beachtlich sein wird." Habeck hatte zuvor ein "sozialpolitisches" Programm in Milliardenhöhe in Aussicht gestellt. Die Förderung werde sich am Einkommen orientieren.


Laut Finanzministerium soll es eine Art Abwrackprämie für alte Anlagen geben. Die Staffelung könnte sich daran orientieren, wie alt und schmutzig die zu erneuernde Heizung sei, sagte Lindner. Die Bundesregierung hatte vor einem Jahr vereinbart, dass ab dem 1.1.2024 jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden soll. Im Koalitionsvertrag war das zuvor zum 1.1.2025 vorgesehen. Derzeit wird der Wärmebedarf noch zu mehr als 80 Prozent durch das Verbrennen fossiler Energieträger gedeckt. Von den rund 41 Millionen Haushalten in Deutschland heizt fast jeder zweite mit Erdgas und fast jeder vierte mit Heizöl. Zum Vergleich: Wärmepumpen machen nach Angaben des Wirtschaftsministeriums weniger als drei Prozent aus. Quelle: Haufe.de Immobilien

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